Antrag: Rückbau fußläufige Verbindung zwischen Apensener Straße und An der Rennbahn

hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Rat der Hansestadt Buxtehude beschließen möge, die fußläufige Verbindung zwischen den Straßen - An der Rennbahn und Apensener Straße - in der Anlage I rot unterlegter Weg - rückzubauen.

Begründung

1. Der derzeitige Fußweg verbessert lediglich die fußläufige Verbindung zwischen den in Anlage I gelb schraffierten Flächen. Der parallel dazu verlaufende Fußweg, Anlage I blau ist ca. 150 Meter länger, befindet sich dafür aber auf einer Ebene, während bei dem rotunterlegten Fußweg, am Anfang und am Ende ein Höhenunterschied von ca. 5 Metern überwunden werden muss. Bezieht man jetzt noch die Querungshilfen (Ampel und Zebrastreifen) an der Apensener Straße ein, wäre der rotunterlegte Weg tatsächlich länger. 

2. Der rotunterlegte Fußweg unterstützt keine städtebaulichen Funktionszusammenhänge. So führt der Weg z.B. zu keiner Einzelhandelseinrichtung und erschließt keine besonders reizvolle Wanderstrecke. Sollte eine fußläufige Anbindung der neugebauten Schützenhalle zur Straße - An der Rennbahn - angedacht sein, ließe sich diese, mit wenig Aufwand über den Fußweg entlang der B 73 auf einer Ebene realisieren, siehe Anlage I braun unterlegte Fläche. 

3. Durch den Rückbau der Wegefläche, wird das Risiko reduziert, dass z.B. Kinder direkt über die vielbefahrene Apensener Straße laufen. Sie werden durch die anderen Fußwege zu den Querungshilfen geführt. 

4. Dem fortschreitenden Fläschenverbrauch und der Versiegelung der Landschaft kann man nur abmildern, wenn brachliegende oder funktionslose / funktionsarme Flächen entsiegelt werden. 

5. Der derzeitige Zustand der Treppenanlage ist nur noch bedingt verkehrssicher, so dass zum jetzigen Zeitpunkt Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. 

6. Winter und Sommerdienst wären auf dieser Fläche nicht weiter erforderlich. 

Nach Rückbau des Weges würden wir es begrüßen, wenn an dieser Stelle großkronige Bäume gepflanzt werden. 

Dieser Antrag entspricht den Nachhaltigkeitszielen der UNO:

11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität.

13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken 

13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen 

15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern. 

15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse einbeziehen 



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