Greenwashing der EU-Kommission

Stefan Wenzel, Bundestagsabgeordneter aus Niedersachen zur europäischen Taxonomie-Debatte:
Zwei Stunden vor Neujahr kam das "Kuckucksei" aus Brüssel. Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes der Kommission definiert Investitionen in Atomenergie und Gas als nachhaltige Geldanlage. Die Kategorie enthält zwar Technologien, die als „transitional“ (vorübergehend) bezeichnet werden. Dennoch fühlen sich viele Menschen brüskiert von dieser Maßnahme, ausgerechnet eine Technologie zu benennen, die radioaktiven Müll für die Ewigkeit produziert, das Erbgut schädigt und große Landstriche unbewohnbar machen kann.
Der Entscheidung ging eine fast vierjährige Debatte voraus, ausgelöst von Debatten in amerikanischen Universitäten unter dem Stichwort „Divestment“. Dabei ging es um den Ausstieg aus Finanzanlagen in fossile Rohstoffe, auf die sich vielfach auch Stiftungen von Universitäten und Geldanlagen von Pensionsfonds stützten. Die Bewegung war durchaus erfolgreich und führte im Europäischen Parlament zu einer Diskussion über sinnvolle positive Kriterien für nachhaltige Investitionen im Sinne der UN Agenda 2030 für eine nachhaltige Welt mit 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG).
Die aktuelle Entwicklung ist der Tatsache geschuldet, dass Teile der "fossilen Welt" und der Staaten, die bislang noch sehr stark auf Atomkraft setzen, ihren Einfluss schwinden sehen. Konkret wird befürchtet, dass die Banken sich aus entsprechenden Investitionen zurückziehen. Dazu kommt in Frankreich ein überschuldeter Staatskonzern, der sich mit einer neuen Generation von Atomkraftwerken brutal verhoben hat.
Das Ergebnis dieses machtpolitischen Deals verstört dennoch und erinnert ein wenig an „Neusprech“ aus dem Roman "1984" von George Orwell. Eine Technik wird nicht ungefährlich oder klimafreundlich, wenn man ihr einen gefälligen Anstrich verpasst. Menschen, die Orientierung für private Geldanlagen suchen und Investoren, die für Unternehmen eine langfristig gute Entscheidung treffen wollen, werden in die Irre geführt.
Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen. Am Ende wird vermutlich ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes stehen, weil einige Staaten eine Klage angekündigt haben. Zunächst werden aber der Ministerrat und das EU-Parlament mit dem Vorschlag der Kommission befasst sein.



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