Erhöhung des Haushaltsansatzes im Produkt 0.41.08 auf die im Fachausschuss festgesetzte Höhe in Abänderung der Entscheidung des Finanzausschuss vom 28.11.2019, Antrag zur Behandlung im Rat.
Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,
der Rat möge beschließen, den Haushaltsposten in Höhe von Euro 113.000.- für die Kosten des Jubiläums des „Buxtehuder Bullen“ festzusetzen und die jeweiligen Haushaltposten entsprechend anzupassen.
Erhöhung des Haushaltsansatzes im Produkt 0.41.08 auf die im Fachausschuss festgesetzte Höhe in Abänderung der Entscheidung des Finanzausschuss vom 28.11.2019, Antrag zur Behandlung im Rat. Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt, der Rat möge beschließen, den Haushaltsposten in Höhe von Euro 113.000.- für die Kosten des Jubiläums des „Buxtehuder Bullen“ festzusetzen und die jeweiligen Haushaltposten entsprechend anzupassen.
Begründung:
A) Inhaltlich wird auf die ausführliche Diskussion und Begründung der Entscheidung im Kulturausschuss vom 12.11.2019 verwiesen. Ergänzend wird hervorgehoben, dass mit der durch die CDU-Fraktion im Finanzausschuss vom 28.11.2019 beantragten Streichung des Planansatzes für den „Escape-Room“ genau die Maßnahme gestrichen werden würde, die das Interesse der Zielgruppe des „Buxtehuder Bullen“, nämlich Jugendliche, wecken würden. Die meisten weiteren geplanten Maßnahmen dienen überwiegend der (berechtigten) Selbstdarstellung des Preises und der Stadt.
B) Formell wird darauf verwiesen, dass es aus Sicht des Finanzausschuss keinerlei Bedarf gegeben hat, diese Kostenposition herauszunehmen. Dies deswegen, weil der dort (im Finanzausschuss) vorgestellte, aktualisierte Haushaltsentwurf sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt erheblich besser ausfällt, als derjenige Entwurf, der der Entscheidung des Kulturausschuss zugrunde lag. Überdies hat der Antragsteller in der Sitzung des Finanzausschuss mit um 100% erhöhten Kosten für die Eintritte in den „Escape-Room“ für die Eintrittskarten argumentiert. Dadurch könnten die Mitglieder des Finanzausschuss in die Irre geführt worden sein und ihre Entscheidung auf falsche Beweggründe gestützt haben. Ohnehin trägt das Betriebsrisiko der zukünftige Betreiber.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / Die Grünen
Thomas Lange.
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