Harburger Straße: Totalversiegelung war gestern - neue grüne Maßstäbe beantragt!

Da der Discounter Lidl seine Filiale an der Harburger Straße neu gestalten will, beantragen die Grünen im Rat eine Änderung des Bebauungsplanes.

Ratsmitglied Ulrich Felgentreu: "Wir wollen erreichen, dass Lidl nicht nur mit Grünen Produkten und Fairtrade im Innenbereich wirbt, sondern auch im Außenbereich neue Maßstäbe setzt mit deutlich mehr grün, weniger Versiegelung und auch Bäumen, deutlich mehr Radstellplätze auch für Lastenräder und für die E- Bikes Ladestationen.“

Antrag auf Änderung des B-Plans 42 „Nördlich und Südlich der Harburger Straße - Bereich Rübker Straße / Kälberweideweg, sowie Überplanung von Gebieten nach §34 BauGB 

1. die Änderung des Bebauun splans Nr. 42 „Nördlich und Südlich der Harburger Straße- Bereich Rübker Straße / Kälberweideweg , sowie den Erlass einer Veränderungssperre. 

2. Die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Bebauung entlang der Harburger Straße regelt, für die Grundstücke, die zwischen der Kreuzung Konrad- Adenauer- Allee / Rübker Straße und Hansestraße liegen und derzeit nach §34 BauGB bebaut werden dürfen. 

Begründung 

Zu 1) Der Bebauungsplan Nr. 42 wurde im Jahr 1973 beschlossen, seitdem hat sich das städtebauliche Verständnis, wie sich Straßen und Flächen entwickeln sollen, grundlegend geändert. Zusätzlich ist die Harburger Straße eine der Hauptverkehrsachsen durch die Hansestadt Buxtehude und sollte aus unserer Sicht mit einem besonderen Augenmerk gestaltet werden. Insbesondere die Straßenecke Konrad- Adenauer Allee / Harburger Straße bildet aus unserer Sicht einen städtebaulich markanten Punkt. 

Sollten bereits konkrete Planungen für Grundstücke laufen, gäbe die Veränderungssperre die Möglichkeit, auf die Planung einzuwirken, um die Ziele der angestrebten Planänderung zu erreichen. 

Zu 2) In den letzten Jahren wurden einige Bauprojekte nach § 34 BauGB an der Harburger Straße realisiert, so dass sich Einzelhäuser und Mehrfamilienhäuser mischen. Da wir davon ausgehen, dass die Verdichtung der Bebauung in den nächsten Jahren fortschreitet halten, wir eine Gestaltung des Straßenraums und der angrenzenden Grundstücke für erforderlich. 

Ziele der Planänderung: 

- Es sollen Gestaltungsvorgaben für Stellplatzanlagen, insbesondere im Bereich der Gewerbegebietsausweisung entwickelt werden. Wie z.B. Eingrünungen, Bauminseln je 6 Stellplätze zwischen den Stellplätzen. Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder, Fahrradabstellflächen, etc.
- Schaffung eines Vorgartenbereichs von rd. 2 Metern entlang der Fußwege, die von Stellplätzen freigehalten werden sollen.
- Flachdächer sollten entweder als Gründach, oder mit Solaranlagen errichtet werden. • Es soll geprüft werden, ob der Bereich mit der Gewerbegebietsausweisung in ein Mischgebiet umgewandelt werden kann, um zusätzlichen Wohnraum über Ladenflächen zu schaffen.
- Bei der Gewerbefläche sollte geprüft werden, ob es Sinn macht, die Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente zu beschränken.
- Die Einschränkung der Möglichkeit, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb auf der Gewerbegebietsfläche zu errichten. Der Bebauungsplan ist von 1973. Auf Grundlage der BauNVO von 1968, wäre ein großflächiger Einzelhandel in einem Gewerbegebiet nicht zulässig, wenn der geplante Betrieb unter den §11 Absatz 3 (Sondergebiete) der BauNVO von 1968 fallen würde. Danach wären großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nicht zulässig, wenn sie nach Lage, Umfang und Zweckbestimmung vorwiegend der übergemeindlichen Versorgung dienen sollen Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend der gemeindlichen Versorgung dient, müsste danach derzeit innerhalb der ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche zulässig sein. 

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