BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Buxtehude-Apensen

Wohnen muss bezahlbar sein

Mieten explodieren und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern und die Mieten in Schach halten. Dafür legt die grüne Bundestagsfraktion das Faire-Mieten-Gesetz für ein echtes soziales Mietrecht vor. 

Die Maßnahmen im Überblick

Mietpreisbremse entfristen und verbessern: Die Mietpreisbremse soll so lange zur Verfügung stehen, solange sie gebraucht wird. Ausnahmen für Neubauten wollen wir so anpassen, dass nur noch Wohnungen, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind, ausgenommen sind.

Schluss mit Tricks bei möblierten Wohnungen: Der Möblierungszuschlag muss transparent im Mietvertrag ausgewiesen und seine Höhe begrenzt werden, um die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern.

Mieterhöhungen bei alten Mietverträgen ausbremsen: Wir wollen die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren absenken (Kappungsgrenze).

Ortsübliche Vergleichsmiete realistischer gestalten: Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf 20 Jahre ausgeweitet werden, um die Mietpreisspirale abzubremsen. Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen sollen qualifizierte Mietspiegel erstellen müssen.

Indexmieten brauchen eine Bremse: Indexmieten sollen begrenzt und durch den Index für Nettokaltmieten gedeckelt werden.

Mietwucher härter bestrafen: Wir wollen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich machen und die Strafen für Mietwucher erhöhen.

Besserer Schutz bei Eigenbedarfskündigungen: Wir wollen den Personenkreis der Berechtigten einschränken, eine Sperrfrist von fünf Jahren nach Eigentümerwechsel einführen, den Eigenbedarf auf mindestens ein Jahr festlegen und die Kündigungsfrist auf mindestens sechs Monate verlängern.

Schonfristzahlung ausweiten: Mieter*innen sollen ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen behalten können, wenn sie die Schulden innerhalb von zwei Monaten begleichen.

Mehr Rechte für Mieter*innen

Besserer Schutz bei Eigenbedarfskündigungen: Wir wollen den Personenkreis der Berechtigten einschränken, eine Sperrfrist von fünf Jahren nach Eigentümerwechsel einführen, den Eigenbedarf auf mindestens ein Jahr festlegen und die Kündigungsfrist auf mindestens sechs Monate verlängern.

Schonfristzahlung ausweiten: Mieter*innen sollen ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen behalten können, wenn sie die Schulden innerhalb von zwei Monaten begleichen.



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